Amarys Tabs: Erstattung durch Finanzamt
Mit einem Privatrezept Ihres Arztes oder Heilpraktikers und unserem Rechnungsbeleg können Ihre Kosten für Amarys Tabs im Rahmen des § 33 EStG als krankheitsbedingte „außergewöhnliche Belastung“ vom Finanzamt rückerstattet werden.
Aufwendungen wegen Krankheit, Behinderung und Tod können laut § 33 EStG steuerlich geltend gemacht werden. Die Notwendigkeit und Angemessenheit dieser Aufwendungen (Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, §§ 2, 23, 31 bis 33 SGB V) kann gemäß Richtlinie 189 zum EStG durch eine Verordnung eines Arztes oder Heilpraktikers nachgewiesen werden. Bei einer andauernden Erkrankung mit anhaltendem Verbrauch reicht die einmalige Vorlage einer Verordnung beim Finanzamt. Auch weitere Gesundheitskosten sind absetzbar. Neben Amarys Tabs können auch andere Heil- und Hilfsmittel steuerlich berücksichtigt werden – etwa Ausgaben für Brillen, Zahnersatz, sowie für Laboruntersuchungen, ärztliche oder therapeutische Leistungen, Fahrtkosten zu Behandlungen u.v.m. – sofern diese Kosten von Ihrer Krankenkasse nicht oder nicht vollständig erstattet werden. Lassen Sie sich durch Ihren Steuerberater beraten.